| Was ist ein Energiepass?
Mit der neuen EnEV 2007 wird auch der Energieausweis für den Bestand von Wohn- und Nichtwohngebäuden Pflicht. Hausbesitzer müssen nun bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien ab 2008 einen Energieausweis vorlegen.
In diesem wird beurteilt, wie ein Gebäude energetisch einzuschätzen ist. Der so genannte Primärenergiebedarf des Bauobjekts, der immer durch den baulichen und heizungstechnischen Standard beeinflusst wird, liegt dieser Bewertung zugrunde.
Dem Endverbraucher können so Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes zukommen und so Einsparpotentiale aufgezeigt werden. |



